Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 29. März 2022 die neue Corona Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die vom 03. April 2022 bis zum 30. April 2022 gilt.
Auf Grundlage dieser neuen Verordnung entfallen ab sofort sämtliche Einschränkungen für die Sportausübung (bislang geregelt im § 11) und für Veranstaltungen (bislang § 5) sowohl in Innenräumen als auch außerhalb geschlossener Räume und insoweit auch die Hygienekonzepte für die entsprechenden Bereiche.
Gleichwohl wird das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung insbesondere in Innenräumen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht, empfohlen
Darüber hinaus sollten die allgemein bekannten Hygieneregeln weiterhin beachtet werden.
Hier ein Link zur aktuellen Landesverordnung